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FAQ



Humus verbessert die Bodenfruchtbarkeit, steigert die Wasserhaltefähigkeit, reduziert Erosion und erhöht die Biodiversität. Zudem bindet er Kohlenstoff nachhaltig, was den Boden gesünder macht und langfristig die landwirtschaftlichen Erträge stabilisiert.

Zugelassen sind:

  • Ackerflächen, Weideflächen, Obstplantagen (z. B. Äpfel, Birnen) und Weinberge.
  • Flächen, die durch regenerative Bewirtschaftungsmethoden die Bodenorganik (SOC, Soil Organic Carbon) steigern oder zumindest erhalten können.


Ausgeschlossen sind Flächen:

  • Feuchtgebiete oder Moore, die in den letzten 10 Jahren entwässert wurden.
  • Organische Böden (Histosole) mit histischen oder folischen Horizonten.
  • Natürliche Wälder, die in den letzten 10 Jahren in Ackerflächen, Wiesen, Plantagen oder Weinberge umgewandelt wurden.

CARBOFARM unterstützt Maßnahmen, die die Bodenfruchtbarkeit verbessern und den Kohlenstoffspeicher erhöhen, während schädliche Praktiken ausgeschlossen sind.


Zugelassene Maßnahmen:


  • Biomasseproduktion erhöhen: Wassermanagement und effiziente Bewässerung.
  • Düngemanagement.
  • Angepasste Anwendung von organischen (Mist, Kompost) und mineralischen Düngemitteln.
  • Kalk und Gips zur Bodenverbesserung bei sauren oder salzhaltigen Böden.
  • Bodenfruchtbarkeit fördern: Einsatz von Bio-Düngern wie Mykorrhiza oder phosphatlösenden Bakterien.
  • Rückstands- und Mulchmanagement: Dauerhafte Bodenbedeckung mit Mulch, Zwischenfrüchten oder Gründüngung.
  • Minimal- oder Direktsaat (No-Till): Reduktion der Bodenbearbeitung.
  • Erosionsschutz: Terrassenbau, Wasserspeicherung und Begrünung degradierter Flächen.
  • Diversifizierung: Einführung von Fruchtfolgen, Agroforstsystemen und standortangepassten Leguminosen.
  • Weidemanagement: Kontrolle von Besatzdichte und Weidedauer, Erneuerung von Weiden.


Ausgeschlossene Maßnahmen:


  • Entwässerung von Feuchtgebieten und Mooren: Flächen, die in den letzten 10 Jahren entwässert wurden, sind ausgeschlossen.
  • Abtrag von Oberboden: Entnahme von Mutterboden für industrielle Zwecke (z. B. Ziegelherstellung) ist nicht zulässig.
  • Einsatz toxischer Substanzen: Keine Anwendung von Schwermetallen, radioaktiven Stoffen oder Schadstoffen, die Wasser oder Böden kontaminieren könnten.
  • Umwandlung natürlicher Vegetation: Die Umwandlung von natürlicher Vegetation (z. B. Wälder, Graslandschaften) in Ackerland oder Plantagen ist untersagt.
  • Schädliche Beweidung und Bodenverdichtung: Überweidung oder starker landwirtschaftlicher Verkehr, der zu Verdichtung oder dauerhafter Schädigung des Bodens führt, sind ausgeschlossen.
  • Feuer als Managementwerkzeug: Der Einsatz von Feuer ist nur erlaubt, wenn es ökologisch notwendig ist (z. B. kontrollierte Brände).
  • Nicht nachhaltige Landschaftsveränderungen: Maßnahmen, die nicht der Erosionskontrolle dienen (z. B. Hangumformungen in industriellen Weinbergen), sind nicht zulässig.

Die Beprobung erfolgt durch zertifizierte Dienstleister und umfasst:

  • Standardisierte Bodenproben (z. B. NDVI Stratifizierung od im 5ha-Modell).
  • Analyse durch unabhängige Labore.
  • Dokumentation der Ergebnisse zur Nachverfolgung des Fortschritts.

Die Kosten für Beprobung und Analyse trägt der Landwirt.

Die Menge variiert je nach Region, Bodenart und Bewirtschaftung:

  • Durchschnitt: bis zu 3,5 Tonnen CO₂ pro Hektar jährlich.
  • Spitzenwerte: Bis zu 22 Tonnen CO₂ pro Hektar im Rahmen von Pilotprojekten.

Die Vergütung basiert auf der tatsächlichen Kohlenstoffbindung. CARBOFARM verkauft die CO₂-Gutschriften und zahlt die Erlöse an die Landwirte aus.

CARBOFARM erhebt keine Registrierungsgebühr, sondern einen Aufwandsersatz, der folgende Leistungen abdeckt:

  • Fahrtkosten der Bodenprobennehmer.
  • Kosten für die Probenahme, Laboranalyse und Stratifikation.


Der Betrag wird individuell auf Basis der Flächenstruktur ermittelt.

Ja, Pachtflächen können angemeldet werden. Idealerweise sollte der Pachtvertrag die gesamte Projektlaufzeit (8 Jahre) abdecken.

  • Bei Verkauf: Das Programm wird fortgesetzt, wenn der neue Eigentümer die Teilnahme übernimmt.
  • Bei Neuverpachtung: Der neue Pächter kann nahtlos teilnehmen. Andernfalls wird die Fläche ausgeschlossen.

Ein Zyklus dauert 8 Jahre mit Bodenproben alle 2 Jahre. Nach jeder Probenahme erfolgt eine Vergütung basierend auf der Kohlenstoffbindung.

Wenn kein Humus aufgebaut wird, entstehen keine Zertifikate und somit keine Vergütung. CARBOFARM unterstützt jedoch bei der Analyse der Ursachen und der Optimierung der Maßnahmen.

Nein, Doppelzählungen sind ausgeschlossen. Flächen können nur bei einem Kohlenstoffprogramm angemeldet werden.

Der Erfolg wird anhand der Verbesserung des Humusgehalts und der gespeicherten Kohlenstoffmenge gemessen. Regelmäßige Bodenproben und Analysen sorgen für transparente Nachweise.

  • Förderung der Bodengesundheit und Produktivität.
  • Zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf von CO₂-Gutschriften.
  • Unterstützung bei der Umstellung auf regenerative Landwirtschaft.
  • Keine finanziellen Risiken dank eines Versicherungspuffers.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. CARBOFARM begleitet den gesamten Registrierungsprozess, einschließlich:

  • Erhebung der Flächendaten.
  • Besprechung der Bewirtschaftungsmethoden.
  • Planung der ersten Bodenproben.